Ist die Düsseldorfer Tabelle eine Frechheit?

Warum oft beide Parteien nicht glücklich sind

Hero Bild für den Ratgeberzuletzt aktualisiert am: 09.12.2025, geschrieben von Christopher Prüfer

Die neuen Unterhaltsbeträge nach der Düsseldorfer Tabelle 2026 wurden veröffentlicht – und wie jedes Jahr sorgt das sofort für Diskussionen.

Sind die Beträge gerecht? Sind sie zu hoch? Sind sie zu niedrig? Oder ist das ganze System einfach unnötig kompliziert, sodass am Ende niemand mehr durchblickt und Anwälte an jeder Ecke mitverdienen?

Bevor man urteilt, lohnt sich ein Blick auf das, was sich 2026 tatsächlich geändert hat – und was nicht.

Was ist 2026 neu?

Die Düsseldorfer Tabelle 2026 wurde inhaltlich fortgeschrieben, aber:

Die Bedarfssätze der Kinder steigen erneut

Das bedeutet: Zahlende Eltern müssen 2026 wieder mehr Kindesunterhalt leisten – je nach Einkommensgruppierung und Alter des Kindes.

Die Selbstbehalte (Eigenbedarf) bleiben dagegen unverändert

Das sorgt bei vielen Unterhaltspflichtigen für Frust:

Die Lebenshaltungskosten steigen, aber der offizielle Selbstbehalt bleibt gleich. Das kann sich so anfühlen, als würde man immer tiefer in die Tasche greifen müssen, während das Existenzminimum sich real gar nicht verändert.

Die Bedarfskontrollbeträge bleiben ebenfalls unverändert.

Das heißt: Wer an der Schwelle zwischen den Stufen steht, rutscht schnell eine Stufe runter – obwohl das Einkommen nominal vielleicht gestiegen ist, aber inflationsbereinigt kaum etwas übrig bleibt.

Die Tabellenstruktur bleibt identisch

Bedarfssätze, Altersgruppen, Einkommensgruppen – alles wie 2025, nur mit neuen Beträgen.

Mit anderen Worten:

Mehr zahlen, gleiche Freigrenzen. Kein Wunder, dass viele sich fragen, ob diese Anpassung „eine Frechheit“ ist.

Warum manche Unterhaltspflichtige die neuen Zahlen als unfair empfinden

Viele fragen sich: Wie soll man von dem, was einem bliebe, noch leben?

Steigende Unterhaltsbeträge – aber stagnierende Selbstbehalte

Wenn alles teurer wird – Miete, Lebensmittel, Energie –, aber der Selbstbehalt gleich bleibt, fühlt es sich an, als würden die eigenen Lebenshaltungskosten keine Rolle spielen.

Tatsächlich kann sich die neue Tabelle für Pflichtige so auswirken:

  • Mehr Unterhalt
  • Gleicher Selbstbehalt
  • Effektiv weniger Geld für das eigene Leben

Objektiv betrachtet ist diese Kritik nicht aus der Luft gegriffen.

Bedarfskontrollbetrag und Stufen springen gnadenlos

Wenn man knapp über einer Einkommensgrenze liegt, führt eine einzelne Überstunde theoretisch dazu, dass man eine ganze Stufe höher rutscht – und plötzlich statt 10 € mehr Einkommen 70–100 € mehr Unterhalt zahlen soll.

Auch das fühlt sich unfair an, besonders für Gering- und Mittelverdiener.

Warum aber auch Unterhaltsempfänger unzufrieden sein können

Das klingt zunächst paradox – die Beträge steigen doch!

Aber in der Praxis gibt es auch hier offene Baustellen:

Die Beträge steigen oft weniger stark als die tatsächlichen Kinderkosten

Inflation, höhere Freizeitkosten, Schulmaterialien, digitale Ausstattung – vieles verteuert sich stärker als die prozentuale Erhöhung der Tabelle.

Viele fragen daher:

Wer soll das alles bezahlen, wenn der andere sich hinter Selbstbehalt und „Ich kann nicht mehr zahlen“ versteckt?

Immer wieder: „Der Vater/Die Mutter verdient zu wenig – absichtlich?“

Dauerbrenner-Thema:

Pflichtige reduzieren Arbeitszeit, wechseln den Job oder bleiben unterqualifiziert tätig – in der Hoffnung, in einer niedrigeren Unterhaltsstufe zu landen.

Die Realität:

Diese Fälle sind schwer nachzuweisen, schwer zu regulieren und führen zu Frust bei betreuenden Eltern.

Grundsatzkritik: Ist das Modell der Düsseldorfer Tabelle zu kompliziert?

Die Frage ist berechtigt.

Man hört sie oft – von Laien, aber auch von Fachleuten:

  • Warum nicht einfach ein fixer Prozentsatz vom Einkommen?
  • Warum braucht es 10 Einkommensgruppen, 3 Altersstufen, Bedarfs- und Kontrollbeträge?
  • Warum muss jeder Fall nachgerechnet und geprüft werden?
  • Warum verdienen Anwälte an den komplizierten Berechnungen mit?

Die ehrliche Antwort:

Weil das Unterhaltsrecht versucht, Einzelfairness abzubilden.

Und je individueller etwas sein soll, desto komplizierter wird es.

Aber eines stimmt auch:

Das System führt dazu, dass viele Menschen nicht wissen, was ihnen zusteht oder was sie zahlen müssen, bis sie jemand professionell beraten hat.

Ist die Düsseldorfer Tabelle also eine „Frechheit“?

Nein – aber sie ist für beide Seiten frustrierend.

Sie ist weder gegen Zahlende noch gegen Empfangende gerichtet.

Sie versucht lediglich, ein bundesweit einheitliches System zu schaffen.

Doch:

Die Lebensrealitäten vieler Menschen sind sehr unterschiedlich.

Steigende Kosten treffen beide Seiten.

Die Tabelle wirkt manchmal wie ein grober Rahmen für feine Probleme.

Die provokante Frage im Titel ist deshalb gar nicht so weit hergeholt:

Für den Alltag vieler Betroffener fühlt die neue Tabelle sich ungerecht an – selbst wenn sie juristisch nachvollziehbar ist.

Fragen zur Düsseldorfer Tabelle

Sie ist eine bundesweit anerkannte Orientierungshilfe zur Berechnung des Kindesunterhalts. Gerichte und Anwälte nutzen sie als Standard, auch wenn sie rechtlich nicht bindend ist.

  • Die Unterhaltsbeträge für Kinder steigen in mehreren Altersstufen.
  • Selbstbehalte bleiben unverändert.
  • Bedarfskontrollbeträge sind ebenfalls unverändert.

Die Struktur bleibt identisch – also keine neuen Stufen, Altersgruppen oder Berechnungsmodelle.

Weil die Lebenshaltungskosten für Kinder kontinuierlich steigen (z. B. Ernährung, Energie, Freizeit, Mobilität). Die Tabelle wird regelmäßig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst.

Das ist einer der größten Kritikpunkte.

Offiziell begründet: Die letzte Anhebung sei ausreichend gewesen.

Subjektiv empfinden viele: Die Realität sieht anders aus.

Dann greift zuerst der Selbstbehalt.

Wichtig: Wer nicht zahlen kann, sollte den Unterhalt neu berechnen lassen, statt eigenmächtig weniger zu zahlen.

Ja, aber modifiziert.

Hier wird der Unterhalt häufig nach beiden Einkommen und dem Betreuungsanteil berechnet. Die Tabelle dient nur als Grundlage.

Ja – denn eine falsche Unterhaltsberechnung kostet oft deutlich mehr als eine korrekte Berechnung.

Unser Ansatz:

Wir rechnen nur, wenn es Sinn ergibt.

Wenn nichts zu holen ist oder nichts nachzuzahlen wäre, sagen wir das offen.

Warum Unterhaltsberechnung trotzdem nötig bleibt – und wie man sie fair gestaltet

Gerade wenn Tabellenwerte steigen und Selbstbehalte stagnieren, ist die Verunsicherung groß.

Viele von Ihnen fragen:

  • „Muss ich wirklich so viel zahlen?“
  • „Steht mir vielleicht mehr Unterhalt zu?“
  • „Lohnt sich eine Neuberechnung überhaupt?“
  • „Oder komme ich am Ende schlechter raus?“

Bei vielen Anbietern wird jede Anfrage direkt als kostenpflichtige Berechnung „mitgenommen“.

Wir gehen bewusst anders vor.

Unser Ansatz

Bevor wir überhaupt berechnen, prüfen wir:

  • Gibt es überhaupt realistische Ansprüche?
  • Wird der Unterschied gering sein?
  • Wäre die Berechnung unnötig teuer für Sie?

Wenn absehbar ist, dass nichts zu holen ist oder nichts zusätzlich gezahlt werden müsste, sagen wir das offen.

Und wenn eine Berechnung sinnvoll ist, bieten wir sie zu moderaten, festen Preisen an – ohne Überraschungen.

Fazit: Die Düsseldorfer Tabelle bleibt – aber Sie müssen sich nicht darin verlieren

Die neuen Zahlen 2026 bringen wieder Bewegung in viele Unterhaltsverhältnisse.

Ob Sie zahlen oder empfangen:

Sie sollten wissen, wo Sie stehen.

Wenn Sie Klarheit wollen, ohne sich durch Tabellen, Stufen und Fachbegriffe zu quälen:

Nutzen Sie unseren Online-Unterhaltsservice.

Wir prüfen fair, transparent und ohne „goldene Nase“, ob und was sich bei Ihnen ändert – und wann sich eine Berechnung nicht lohnt.