Wer sich trennt, möchte oft eines: Ruhe, Übersicht und Kontrolle. Viele Paare fragen sich deshalb, ob sie die Scheidungsfolgen nicht einfach „unter sich“ regeln können – ohne Gericht, ohne Notar, ohne große Formalitäten. Die kurze Antwort lautet: Teilweise ja – aber nicht vollständig und nicht wirksam.
Dieser Artikel erklärt,
- was Sie überhaupt regeln können,
- warum eine rein privatschriftliche Scheidungsfolgenvereinbarung nicht ausreicht,
- welche Alternativen es gibt (Ehevertrag, notarielle Vereinbarung, Gericht),
- und wann Sie um eine formelle Regelung schlicht nicht herumkommen.
Was ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung?
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung (SFV) regelt alle rechtlichen und finanziellen Fragen, die mit Trennung und Scheidung zusammenhängen – also das, was nach der Trennung organisiert werden muss.
Typische Inhalte sind:
• Unterhalt
◦ Trennungsunterhalt
◦ nachehelicher Unterhalt
◦ Kindesunterhalt (soweit zulässig)
• Vermögen
◦ Zugewinnausgleich
◦ Aufteilung von Ersparnissen
• Immobilien
◦ Wer bleibt im Haus?
◦ Verkauf, Übertragung, Auszahlung
• Renten
◦ Versorgungsausgleich (durchführen, modifizieren oder ausschließen)
• Hausrat
◦ Möbel, Auto, Wertgegenstände
• Ehewohnung
◦ Nutzungsregelung
• Kinder
◦ Umgangsregelungen
◦ Alltagsthemen (Schule, Ferien, Wechselmodell)
Kurz gesagt: Alles, was das Gericht sonst einzeln entscheiden müsste.
Kann man das nicht einfach privat regeln?
Ja – inhaltlich.
Sie dürfen sich über alles einigen. Sie dürfen verhandeln, rechnen, Kompromisse finden, eigene Lösungen entwickeln.
Aber – rechtlich verbindlich nicht.
Eine rein privatschriftliche Vereinbarung (z. B. „Wir haben das so unterschrieben“) ist nicht wirksam, sobald gesetzlich geschützte Bereiche betroffen sind.
Warum?
Weil das Gesetz verhindern will, dass:
- jemand unter Druck verzichtet,
- wirtschaftlich Schwächere benachteiligt werden,
- Renten- oder Immobilienwerte „verschwinden“,
- Kinderrechte ausgehöhlt werden.
Warum gibt es keine wirksame „Privatfassung“ der Scheidungsfolgenvereinbarung?
Das Familienrecht schützt besonders sensible Bereiche. Deshalb gilt:
- Unterhalt,
- Versorgungsausgleich,
- Immobilien,
- bestimmte Vermögensregelungen
dürfen nicht einfach handschriftlich oder per Vertrag unter Küchentisch-Bedingungen geregelt werden.
Das Gesetz verlangt hier die notarielle Beurkundung oder Protokollierung vor Gericht.
Ohne diese Form ist die Vereinbarung:
• nicht vollstreckbar,
• nicht rechtssicher,
• im Streitfall wertlos.
Alternative 1: Ehevertrag – aber passt er noch?
Manche Paare haben bereits einen Ehevertrag und fragen sich, ob dieser genügt.
Das Problem:
Ein Ehevertrag bildet oft eine alte Lebensrealität ab.
Was sich geändert haben kann:
- Kinder sind dazugekommen.
- Einer hat seine Karriere aufgegeben.
- Ein Unternehmen ist entstanden.
- Immobilien wurden erworben.
- Einkommensverhältnisse haben sich verschoben.
In solchen Fällen kann ein alter Ehevertrag:
- unwirksam sein,
- angepasst werden müssen,
- oder vom Gericht teilweise kassiert werden.
Ein Ehevertrag ersetzt keine aktuelle Scheidungsfolgenvereinbarung, wenn die Lebenssituation nicht mehr übereinstimmt.
Alternative 2: Gar nichts regeln – und alles dem Gericht überlassen
Das ist die teuerste und konfliktreichste Variante.
Wenn keine Vereinbarung existiert, muss das Gericht:
- Unterhalt prüfen,
- Vermögen bewerten,
- Renten berechnen,
- Immobilien klären,
- Hausrat aufteilen,
- gegebenenfalls Gutachten einholen.
Das bedeutet:
- längere Verfahrensdauer,
- mehr Anwaltstermine,
- höhere Verfahrenswerte,
- steigende Kosten,
- deutlich mehr Streit.
Wann Sie zwingend eine notarielle oder gerichtliche Regelung brauchen
Sie kommen nicht daran vorbei, wenn Sie:
- eine Immobilie übertragen, verkaufen oder aufteilen
- auf den Versorgungsausgleich verzichten oder ihn abändern
- umfangreiche Vermögenswerte regeln
- einen Unterhaltsverzicht vereinbaren wollen
- rechtssichere und vollstreckbare Regelungen möchten
In all diesen Fällen gilt:
Ohne Notar oder Gericht geht es nicht.
Kostenvergleich: Scheidungsfolgenvereinbarung vs. Gericht klärt alles
Ein realistischer Vergleich aus der Praxis:
Notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung
- ca. 2.300 € (je nach Umfang und Vermögen)
- einmalig
- klare Planung
- schnelle Scheidung
- nur ein Anwalt nötig
Alles über das Gericht regeln lassen
- deutlich höhere Verfahrenswerte
- mehrere tausend Euro zusätzliche Anwalts- und Gerichtskosten
- lange Verfahrensdauer
- emotionale Eskalation
- unkalkulierbares Kostenrisiko
In den meisten Fällen ist die Scheidungsfolgenvereinbarung günstiger, auch wenn sie sich zunächst „teuer“ anfühlt.
Der sinnvollste Weg in der Praxis
Viele Paare wählen diesen Ablauf:
- Privat besprechen, was grundsätzlich gewollt ist
- Professionell prüfen lassen, ob das rechtlich trägt
- Notariell oder gerichtlich absichern, was abgesichert werden muss
- Einvernehmlich scheiden, ohne Folgestreitigkeiten
Häufig gestellte Fragen zu Scheidungsfolgevereinbarungen
Alles in allem – jetzt Kosten Ihrer Scheidung gratis voranschlagen lassen
Ja, Sie können eine Scheidungsfolgenvereinbarung inhaltlich privat aushandeln. Aber, leider können Sie sie nicht wirksam privat unterschreiben, wenn rechtlich relevante Punkte betroffen sind.
Wer all dies früh klärt, spart Geld. Aber wer gar nichts regelt, zahlt am Ende fast immer drauf.
Wenn Sie möchten, können Sie sich vorab einen Kostenvoranschlag für Ihre Scheidung von uns erstellen lassen oder prüfen, welche Punkte sich überhaupt sinnvoll regeln lassen – bevor unnötige Kosten entstehen.

