Ich bin derjenige ohne Anwalt

...bei der Scheidung - bin ich "gekniffen?"

Hero Bild für den Ratgeberzuletzt aktualisiert am: 15.01.2026, geschrieben von Christopher Prüfer

Diese Frage stellen sich viele Menschen in dem Moment, in dem der Scheidungsantrag ins Haus flattert. Der andere Ehepartner hat bereits einen Anwalt, alles wirkt vorbereitet, juristisch sauber, vielleicht sogar überlegen. Und man selbst fragt sich: Habe ich gerade schon verloren?

Die kurze Antwort: Nein.

Die ehrliche Antwort: Es kommt darauf an, wie bewusst Sie damit umgehen.

Warum eine Scheidung ohne eigenen Anwalt überhaupt möglich ist

Das deutsche Scheidungsrecht sieht ausdrücklich vor, dass nur der Antragsteller anwaltlich vertreten sein muss. Der andere Ehepartner darf dem Scheidungsantrag zustimmen, ohne selbst einen Anwalt zu beauftragen.

Das ist kein Sonderfall, sondern Alltag – vor allem bei einvernehmlichen Scheidungen. Viele Paare entscheiden sich bewusst dafür, nur einen Anwalt einzuschalten, um:

  • Kosten zu sparen,
  • das Verfahren zu beschleunigen,
  • Eskalation zu vermeiden.
  • Rein rechtlich ist das vollkommen zulässig.

Warum sich das trotzdem oft falsch anfühlt

Das ungute Gefühl entsteht meist nicht wegen des Gerichts, sondern wegen der Rollenverteilung. Der Anwalt, der den Antrag gestellt hat, vertritt nicht „die Scheidung“, sondern ausschließlich die Interessen seines Mandanten.

Das ist wichtig zu verstehen:

  • Der Anwalt ist nicht neutral.
  • Er darf Ihre Interessen nicht mitdenken.
  • Er wird Sie nicht warnen, wenn eine Regelung für Sie nachteilig ist.

Solange es nur um die formale Auflösung der Ehe geht, ist das oft unproblematisch. Schwieriger wird es dort, wo mehr geregelt wird als „nur“ die Scheidung.

Ab wann „ohne Anwalt“ riskant werden kann

Viele sagen: „Wir sind uns ja einig.“

Das stimmt häufig – zumindest gefühlt. Doch Einigkeit schützt nicht vor späteren Nachteilen, vor allem bei Themen wie:

  • Unterhalt (jetzt und später),
  • Versorgungsausgleich (Rente),
  • Vermögensaufteilung,
  • Immobilien oder Schulden.

Gerade hier liegt das Risiko. Nicht, weil der andere Sie zwingend übervorteilen will, sondern weil:

  • die Folgen oft erst Jahre später spürbar werden,
  • Formulierungen juristisch anders wirken, als sie klingen,
  • man in Trennungssituationen zu schnellen Kompromissen neigt.

Kurz gesagt: Das Risiko liegt nicht im fehlenden Anwalt, sondern im fehlenden Überblick.

„Das Gericht passt doch auf“ – ja, aber…

Viele verlassen sich darauf, dass das Gericht schon eingreifen wird, wenn etwas unfair ist. Das Gericht sorgt tatsächlich dafür, dass:

  • das Verfahren korrekt abläuft,
  • gesetzliche Mindestvorgaben eingehalten werden,
  • nichts offensichtlich Unzulässiges beschlossen wird.

Was das Gericht nicht tut:

  • Es prüft nicht, ob eine Regelung für Sie wirtschaftlich sinnvoll ist.
  • Es rechnet nicht nach, ob Sie sich schlechter stellen als nötig.
  • Es berät Sie nicht zu Alternativen.

Das Gericht entscheidet – es schützt Sie nicht vor eigenen Zugeständnissen.

Ohne Anwalt heißt nicht schutzlos – aber selbstverantwortlich

Ohne eigenen Anwalt zu bleiben, ist keine Dummheit. Es bedeutet aber, dass Sie selbst entscheiden müssen:

  • Wann stimme ich zu?
  • Wo frage ich nach?
  • Was lasse ich prüfen?

Ein hilfreicher Maßstab ist oft diese Frage:

Würde ich einen langfristigen Vertrag unterschreiben, ohne ihn prüfen zu lassen?

Wenn die Antwort „Nein“ lautet, ist das kein Misstrauen, sondern gesunder Selbstschutz.

Wichtig: Sie können jederzeit umsteuern

Ein verbreiteter Irrtum ist, dass man sich festlegt, wenn man einmal ohne Anwalt gestartet ist. Das stimmt nicht.

Sie können:

  • jederzeit einen eigenen Anwalt hinzuziehen,
  • auch mitten im Verfahren,
  • auch kurz vor dem Termin.

Das ist kein Angriff auf den anderen Ehepartner und kein Zeichen von Eskalation. In vielen Fällen ist es schlicht ein Weg, spätere Konflikte zu vermeiden.

Fazit: Nicht der Anwalt entscheidet – sondern Ihr Wissen

Ohne Anwalt zu sein heißt nicht, „gekniffen“ zu sein. Gefährlich wird es erst dann, wenn man glaubt, es gehe nur um eine Formsache oder eine schnelle Unterschrift.

Eine Scheidung ist keine moralische Abrechnung, sondern eine rechtliche Weichenstellung. Wer versteht, was geregelt wird – und was nicht –, kann auch ohne eigenen Anwalt sicher durch das Verfahren gehen.

Häufig gestellte Fragen zu einer Scheidung mit insgesamt nur 1 Anwalt

Nein. Der Anwalt vertritt ausschließlich die Interessen seines Mandanten. Er ist nicht neutral und nicht verpflichtet, Sie auf Nachteile hinzuweisen oder Ihre Interessen zu berücksichtigen.

Vor allem für Paare,

  • die wirklich nur die Ehe beenden wollen,
  • bei denen keine komplexen Vermögens- oder Unterhaltsfragen bestehen,
  • und die bereit sind, sich selbst gut zu informieren.

Sie können durch Schweigen oder Widerspruch Zeit gewinnen (Verzögerung), aber die Scheidung nicht dauerhaft verhindern. Ein Partner kann nicht gegen seinen Willen ewig in der Ehe gehalten werden.

Nein. Auch bei einer Online-Scheidung gibt es einen echten Anwalt. Der Unterschied ist nur der Kommunikationsweg: Sie korrespondieren per E-Mail/Uploads statt durch Kanzleibesuche. Ein Anwalt bleibt trotzdem Pflicht.

Offiziell derjenige, der ihn beauftragt hat (der Antragsteller). Die Eheleute können aber schriftlich vereinbaren, dass sie sich die Kosten intern 50/50 teilen.

Kurz: 4 bis 10 Monate (nach Ablauf des Trennungsjahres).

  • Einvernehmlich: Geht am schnellsten (ca. 4–6 Monate).
  • Verzögerung: Meist dauert die Einholung der Rentenauskünfte für den Versorgungsausgleich am längsten.
  • Blitz-Scheidung: Ohne Trennungsjahr nur in extremen Härtefällen (z. B. Gewalt) möglich.

Kurz: Ein „Friedensvertrag“ beim Anwalt und/oder Notar. Statt vor Gericht über Haus, Unterhalt oder Hund zu streiten, regeln Sie alles vorher schriftlich.

  • Vorteil: Das Gericht muss diese Punkte nicht mehr klären. Das spart massiv Anwalts- und Gerichtskosten, da der „Verfahrenswert“ sinkt.
  • Pflicht: Muss notariell beurkundet werden, um rechtskräftig zu sein.

Ja, wenn das Geld knapp ist. Wer wenig verdient oder hohe Schulden hat, kann Verfahrenskostenhilfe beantragen.

Der Staat übernimmt die Anwalts- und Gerichtskosten komplett oder gewährt eine zinslose Ratenzahlung.

Hinweis in eigener Sache: Begleitung Ihrer Scheidung als Antragsgegner:in

Falls Sie den Scheidungsantrag erhalten haben und bislang ohne anwaltliche Unterstützung sind:

Wir begleiten ausdrücklich auch die Gegenseite eines Scheidungsantrags – sei es für eine kurze Einschätzung oder eine umfassendere Begleitung.

Denn am Ende geht es nicht darum, ob Sie einen Anwalt haben.

Sondern darum, ob Sie wissen, worauf Sie sich einlassen.